Im Fokus standen Gebäude der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer, Bahnhöfe, Bezirkshauptmannschaften und Rathäuser. Getestet wurde vor allem in den Bezirkshauptstädten. In St. Pölten fungierte der Club 81 als Kooperationspartner der Regionalmedien Austria. Wir haben in der Ausgabe Juli/August der Newsletter darüber berichtet.
Im Sommer 2015 griff die Regionalmedien Austria AG, die 129 Bezirksblätter und Zeitungen vertreibt, das Thema Barrierefreiheit groß auf.
"Die nun ausgewertete Untersuchung zeigt: 57 Prozent der getesteten Gebäude sind barrierefrei, 29 Prozent sind verbesserungswürdig und knapp 14 Prozent sind nicht barrierefrei", ist einer aktuellen Aussendung der Regionalmedien Austria AG zu entnehmen. Die Ergebnisse werden online präsentiert.
Mit Unterstützung von behinderten Menschen begutachtete die Regionalmedien Austria AG österreichweit eine Vielzahl von Gebäuden, um zu prüfen, ob sie den Ansprüchen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes entsprechen.
Selbst Sozialminister Hundstorfer glaubt - trotz 10 jährige Übergangsfrist - nicht, dass das Gesetz eingehalten wird. "Ich glaube, wir werden es nicht schaffen", zitiert die Wiener Zeitung den Sozialminister.
Sozialministerium macht Werbung für Barrierefreiheit und das Behindertengleichstellungsgesetz
In wenigen Wochen läuft die letzte Übergangsfrist des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes aus. Das Sozialministerium weist nun nochmals darauf hin.
"Barrierefreiheit geht uns alle an! Wir alle können - egal ob mit oder ohne Behinderung - von einem barrierefreien Umfeld gleichermaßen profitieren", so eine der Botschaften des TV Spots, der auch im ORF zu sehen ist.
Begleitend zur Kampagne gibt es auch die Homepage österreichbarrierefrei.at des Sozialministeriums, wo auch Bestimmungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes exemplarisch aufgezählt werden.
Abgesehen von einer Kampagne beim Inkrafttreten des Gesetzes hat sich das Ministerium in den letzten Jahren leider nicht wirklich im Bereich der Bewusstseinsbildung hervorgetan. Zumindest wenige Wochen vor dem Auslaufen der letzten Übergangsfristen für die Wirtschaft mit Ende 2015 wird nochmals darauf hingewiesen.
Verschwiegen wird aber, dass sich gerade der Bund selbst eine Ausnahme um weitere vier Jahre - bis Ende 2019 - geschaffen hat.